Verkehrsunfall auf Tankstellengelände
Wie verteilt sich die Haftung bei einem Verkehrsunfall durch ein auffahrendes Fahrzeug auf einer Tankstelle? Im vorliegenden Fall fuhr die Ehefrau des Klägers auf das Gelände einer Tankstelle, um an der hinteren linken Tanksäule zu tanken.
Das gegnerische Dienstfahrzeug befand sich an der ersten rechts gelegenen Tanksäule. Beim Vorbeifahren kollidierte das Klägerfahrzeug mit der geöffneten Fahrertür des Dienstwagens. Das Landgericht Itzehoe ging in diesem Fall von einer Haftungsquote von 2/3 zu Lasten der Beklagten aus.
LG Itzehoe, Urteil LG Itzehoe 4 O 116 16 vom 23.03.2017
Normen: §§ 7, 17 StVG