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Erbrecht Dortmund – Berliner Testament

Das sogenannte Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, bei dem sich Ehegatten oder Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben erklären. Erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen geht das Erbe dann an einen Dritten über (oftmals die Kinder des Erblassers). Die Vor- und Nachteile dieses testamentarischen Modells sollen im Folgenden näher beleuchtet werden. Grundsätzlich sind Ehegatten bzw. Lebenspartner jedoch gut beraten, sich frühzeitig juristischen Rat einzuholen. In Dortmund ist Rechtsanwalt Kai Neuvians – zugleich Fachanwalt für Erbrecht – Ihr Ansprechpartner.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Vorteilhaft für den länger lebenden Ehegatten / Lebenspartner ist sicherlich, dass das Vermögen ohne (ggf. nervenzehrende) Erbauseinandersetzung auf ihn übergeht. Insbesondere wenn das Vermögen praktisch nur aus einer Immobilie besteht, die der Überlebende bewohnen soll, könnte eine gerechte Aufteilung der Vermögenswerte kompliziert werden.

Da das Berliner Testament ein gemeinschaftliches Testament ist, ergibt sich mit dem Tod eines Ehegatten / Lebenspartners eine Bindungswirkung für den Überlebenden. Ein Widerruf der wechselbezüglichen Verfügung ist dann nicht mehr möglich und somit auch keine ggf. gewünschte Änderung zugunsten einer anderen Person.

Testamentsvollstreckung und Freistellung

Der länger lebende Ehegatte kann im Berliner Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Durch eine entsprechende Freistellungsklausel kann dieser – in einem gewissen Rahmen – das Erbe auch anderweitig einsetzen. Dieses zusätzliche Maß an Handlungsfreiraum gibt dem Überlebenden zwar etwas mehr Flexibilität, jedoch könnte das auch zu Konflikten mit den anderen Erben führen.

Gestaltung des Testaments am besten mit dem Anwalt

Bei der Gestaltung eines Berliner Testaments können verschiedene, zusätzliche Klauseln aufgenommen werden. Neben der im vorherigen Abschnitt bereits angesprochenen Freistellungsklausel sollen an dieser Stelle noch die Pflichtteilstrafklausel und die Wiederverheiratungsklausel genannt werden.

Mit der Pflichtteilstrafklausel stehen Kindern nach dem ersten Erbfall (erster Ehegatte verstirbt) keine Pflichtteilsansprüche zu. Verlangt ein Kind dennoch seinen Pflichtteil bereits zu diesem Zeitpunkt, wird es mit dem Ableben des zweiten Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen. Mit der Wiederverheiratungsklausel soll die vom Berliner Testament ausgehende Bindungswirkung noch verstärkt werden. Diese soll verhindern, dass das Erbe durch erneute Heirat in die neue Familie einfließt.

Das Berliner Testament bietet – wie diese kurzen Auszüge zeigen – also einen gewissen Gestaltungsspielraum, wobei immer im Einzelfall geprüft werden sollte, welche Inhalte und insb. Klauseln aus taktischen Gründen aufgenommen werden sollten. Bei einem kinderlosen Ehepaar wäre eine Pflichteilstrafklausel relativ witzlos. Wenden Sie sich am besten direkt an den Dortmunder Anwalt Kai Neuvians.

Fachanwalt Erbrecht Dortmund – Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten ein Berliner Testament komplett neu aufsetzen oder haben Sie sich vielleicht schon mittels Onlinerecherche eine Mustervorlage zugelegt, die Sie nun auf Ihre Familienkonstellation zurechtgeschnitten haben möchten? Bei allen Fragen rund ums Erbrecht und Testamentsgestaltung sind Sie bei der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund bestens aufgehoben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Kai Neuvians hilft Ihnen gerne weiter.

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